Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, ist verpflichtet, Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Es gibt aber Ausnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Diese drei Punkte sind laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend
- Heizkessel austauschen
- Dämmung bestimmter Rohre
- Dämmung der obersten Geschossdecke
Eigentümer haben dafür dann zwei Jahre Zeit. Ausgetauscht werden müssten aber nur Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, also vor 1991 eingebaut wurden.
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